Kräuterfestival – Heilkultur Alpenraum GmbH
Neufallenbach 2 | CH – 6388 Grafenort
www.kraeuterfestival.ch | info@heilkultur-alpenraum.com
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die rechtlichen Grundlagen zwischen den Veranstalterinnen des Kräuterfestivals – der Heilkultur Alpenraum GmbH sowie dem OK Kräuterfestival (nachfolgend gemeinsam «Veranstalterin») – und den Besucherinnen und Besuchern, Mitwirkenden sowie sämtlichen Personen, die mit dem Kräuterfestival in Berührung kommen.
1.1 Diese AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Veranstalterin und den Besucherinnen und Besuchern sowie Mitwirkenden, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. des Ticketkaufs oder der Anmeldung gültige Fassung dieser AGB.
1.3 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Besucherin, des Besuchers oder von Mitwirkenden finden keine Anwendung, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.4 Der Vertrag kommt durch Ticketkauf über die Plattform Eventfrog, durch schriftliche oder mündliche Anmeldung oder durch tatsächliche Teilnahme am Festival zustande.
2.1 Der Ticketverkauf für das Kräuterfestival erfolgt über die Plattform Eventfrog (www.eventfrog.ch). Für den Kauf und die Abwicklung von Tickets gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Eventfrog. Die Veranstalterin hat keinen Einfluss auf die technischen Abläufe der Plattform Eventfrog und übernimmt dafür keine Haftung.
2.2 Mit dem Kauf eines Tickets über Eventfrog kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zwischen der Käuferin bzw. dem Käufer und der Veranstalterin zustande. Sämtliche Tickets sind personengebunden, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
2.3 Die Veranstalterin behält sich vor, den Zutritt zum Festival ohne Angabe von Gründen zu verweigern, insbesondere bei Verstoss gegen diese AGB oder gegen die Hausordnung.
3.1 Das Kräuterfestival veröffentlicht auf seiner Webseite ein Vorprogramm mit Exkursionen, Kursen und weiteren Angeboten von unabhängigen Drittanbietern (nachfolgend «Drittanbieter»), die sich bei der Veranstalterin bewerben können.
3.2 Die Veranstalterin veröffentlicht die Angebote der Drittanbieter auf ihrer Webseite und vermittelt diese gegen eine Provision von 20 % des Verkaufspreises. Der Kaufvertrag über ein Vorprogramm-Angebot kommt ausschliesslich zwischen der Endverbraucherin bzw. dem Endverbraucher und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. Die Veranstalterin handelt dabei lediglich als Vermittlerin und wird nicht Vertragspartei.
3.3 Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Haftung für die Inhalte, die Qualität, die Sicherheit, die Durchführung oder sonstige Aspekte der von Drittanbietern angebotenen Leistungen. Allfällige Ansprüche sind direkt gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter geltend zu machen.
3.4 Die Veranstalterin prüft Drittanbieter im Rahmen ihrer Möglichkeiten, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit der von Drittanbietern gemachten Angaben.
Der Ticketverkauf sowie die Abwicklung von Rückerstattungen und Stornierungen erfolgen ausschliesslich über die Plattform Eventfrog. Für Rücktritt, Stornierung und Rückerstattung gelten die jeweils aktuellen Stornokonditionen von Eventfrog, welche während des Kaufprozesses einsehbar sind und von den Kaufenden ausdrücklich akzeptiert werden. Die Veranstalterin hat keinen Einfluss auf diese Konditionen und übernimmt keine eigene Pflicht zur Rückerstattung ausserhalb der Eventfrog-Bedingungen.
Zutritt zum Festival erhält, wer ein gültiges Ticket vorweisen kann. Die Veranstalterin überprüft die Gültigkeit des Tickets an der Kasse; eine Prüfung der Identität der Ticketinhaberin oder des Ticketinhabers findet grundsätzlich nicht statt.
Muss das Festival aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen), behördlicher Anordnung oder wegen unvorhersehbarer Umstände abgesagt oder wesentlich geändert werden, wird die Veranstalterin die Besucherinnen und Besucher so rasch wie möglich informieren.
Bei vollständiger Absage durch die Veranstalterin werden bereits gekaufte Tickets im Rahmen der Eventfrog-Bedingungen rückerstattet. Weitergehende Ansprüche – insbesondere Reise- oder Übernachtungskosten – sind ausgeschlossen.
Bei Verschiebung auf ein anderes Datum wird die Veranstalterin die Besucherinnen und Besucher informieren. Allfällige Rückerstattungsansprüche richten sich nach den Eventfrog-Konditionen.
Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Annullationsversicherung abzuschliessen.
5.1 Mitwirkende (Standbetreiberinnen und Standbetreiber, Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker, Kulinarikanbieter und weitere Personen, die aktiv am Festival teilnehmen) melden sich über das offizielle Anmeldeformular auf der Webseite des Kräuterfestivals an.
5.2 Die Anmeldung ist unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch die Veranstalterin zustande. Die Veranstalterin behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, um ein stimmiges und vielfältiges Festival zu gewährleisten.
5.3 Die bestätigte Standgebühr bzw. der vereinbarte Energieausgleich (CHF 400.–) ist verbindlich. Bei Rücktritt nach Bestätigung gelten folgende Stornofristen:
5.4 Jede Mitwirkende und jeder Mitwirkende ist für ihren bzw. seinen Stand, die angebotenen Produkte und Dienstleistungen, die verwendeten Materialien sowie die Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Lebensmittelrecht, Hygiene, Produktesicherheit, Mehrwertsteuer) vollumfänglich selbst verantwortlich. Die Veranstalterin übernimmt dafür keine Haftung.
5.5 Die bereitgestellte Infrastruktur (Marktstand, Bauwagen, Zelt, Wohnung «Grosi») wird im Zustand «wie besehen» überlassen. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Infrastruktur entstehen. Mitwirkende haften für von ihnen verursachte Schäden an der bereitgestellten Infrastruktur.
5.6 Mitwirkende, die sich zur Mithilfe beim Auf- und Abbau verpflichtet haben, erscheinen zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei unentschuldigtem Fernbleiben kann die Veranstalterin einen Energieausgleich von CHF 400.– in Rechnung stellen.
5.7 Die Mitwirkenden verpflichten sich, am Helferfest teilzunehmen und einen kleinen Beitrag (Programm oder Speise/Dessert) beizusteuern, sofern dies vereinbart wurde.
6.1 Alle Besucherinnen, Besucher und Mitwirkenden verpflichten sich zu einem respektvollen, rücksichtsvollen und situationsgerechten Verhalten gegenüber anderen Personen, der Natur sowie dem Eigentum des Veranstaltungsgeländes.
6.2 Die Anweisungen des Festivalpersonals sind zu befolgen. Personen, die trotz wiederholter Hinweise gegen Regeln oder Anweisungen verstossen, können ohne Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises vom weiteren Besuch ausgeschlossen und des Geländes verwiesen werden.
6.3 Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken in den Festivalbereich ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Veranstalterin nicht gestattet.
6.4 Haustierbegleitung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Veranstalterin und nur angeleint gestattet.
7.1 Während des Kräuterfestivals werden von der Veranstalterin sowie von beauftragten Fotografinnen, Fotografen und Videographen Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt. Diese Aufnahmen können für Dokumentations-, Kommunikations-, Marketing- und Öffentlichkeitsarbeitszwecke verwendet und veröffentlicht werden – insbesondere auf der Webseite, in sozialen Medien, in Druckerzeugnissen und anderen Medien, zeitlich und räumlich unbeschränkt.
7.2 Mit dem Kauf eines Tickets bzw. mit der Anmeldung als Mitwirkende oder Mitwirkender erteilen Besucherinnen und Besucher sowie Mitwirkende ihre Einwilligung gemäss Art. 13 DSG in die Aufnahme und Verwendung von Foto-, Video- und Tonmaterial gemäss Ziff. 7.1, soweit sie darauf erkennbar abgebildet sind. Diese Einwilligung gilt sowohl für die erstmalige Veröffentlichung als auch für eine spätere Wiederverwendung des Materials.
7.3 Die Einwilligung gemäss Ziff. 7.2 kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden. Bereits veröffentlichtes Material kann nicht rückwirkend entfernt werden, soweit dies technisch oder redaktionell unzumutbar ist.
7.4 Wer nicht fotografiert oder gefilmt werden möchte, gibt dies bitte vor oder während des Festivals beim Festivalpersonal bekannt. Die Veranstalterin trifft angemessene Massnahmen; eine vollständige Garantie kann bei einer Grossveranstaltung jedoch nicht gewährleistet werden.
7.5 Mitwirkende (Standbetreiberinnen, Standbetreiber und andere Personen mit einer aktiven Rolle am Festival), die kommerzielle Foto-, Video- oder Tonaufnahmen auf dem Festivalgelände erstellen möchten – insbesondere für eigene Werbe- oder Marketingzwecke – holen dafür vorgängig die schriftliche Genehmigung der Veranstalterin ein.
8.1 Die Teilnahme am Kräuterfestival – als Besucherin, Besucher oder Mitwirkende – erfolgt auf eigene Verantwortung.
8.2 Die Veranstalterin haftet, soweit gesetzlich zulässig, ausschliesslich für Schäden, die auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten der Veranstalterin oder ihrer Organe zurückzuführen sind. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
8.3 Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Unfälle, Krankheiten, Diebstahl, Verlust oder Schäden jeglicher Art, die sich auf dem Festivalgelände oder im Zusammenhang mit dem Festival ereignen.
8.4 Der Abschluss ausreichender Versicherungen (insbesondere Unfall-, Kranken-, Haftpflicht- und Annullationsversicherung) liegt in der Verantwortung jeder Besucherin, jedes Besuchers und jeder mitwirkenden Person.
8.5 Bei Aktivitäten im Freien oder in der Natur sind eine den Gegebenheiten angepasste körperliche Verfassung, Kleidung und Ausrüstung erforderlich. Jede Person ist verpflichtet, ihre persönlichen Voraussetzungen selbständig einzuschätzen.
9.1 Die im Festivalprogramm beschriebenen Leistungen sind verbindlich, soweit sie nicht von Umständen abhängen, die ausserhalb des Einflussbereichs der Veranstalterin liegen.
9.2 Die Veranstalterin behält sich vor, Programmabläufe, Inhalte, Zeiten oder einzelne Programmpunkte anzupassen, sofern der Charakter des Festivals dadurch nicht wesentlich verändert wird.
9.3 Das Festival kann aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen, Pandemie), behördlicher Anordnungen oder unvorhersehbarer sicherheitsrelevanter Umstände abgesagt, verschoben oder wesentlich angepasst werden. Die Besucherinnen und Besucher werden so früh wie möglich informiert.
9.4 Nicht inbegriffene Leistungen (z. B. Anreise, Unterkunft, Verpflegung, persönliche Ausgaben, Versicherungen) liegen in der Verantwortung der Besucherinnen und Besucher.
10.1 Am Festival tätige Drittanbieter (z. B. Standbetreiberinnen, Verpflegungsanbieter, externe Vortragende) handeln in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung.
10.2 Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Leistungen, Produkte oder das Verhalten von Drittanbietern. Allfällige Ansprüche sind direkt gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter geltend zu machen.
11.1 Sämtliche Inhalte, Unterlagen, Konzepte, Designelemente und Materialien des Kräuterfestivals sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Veranstalterin nicht gestattet.
11.2 Das unbefugte Verwenden des Logos, des Namens «Kräuterfestival» oder anderer Schutzzeichen der Veranstalterin ist untersagt.
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen der Schweiz (insbesondere revDSG) sowie gemäss der separaten Datenschutzerklärung der Veranstalterin, abrufbar unter www.kraeuterfestival.ch/datenschutz. Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Abwicklung des Festivals und zu keinem anderen Zweck ohne ausdrückliche Einwilligung verwendet.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Sämtliche Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit dem Kräuterfestival unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Stans, Kanton Nidwalden, soweit gesetzlich zulässig.
Die Veranstalterin behält sich vor, diese AGB für zukünftige Veranstaltungen und Rechtsverhältnisse anzupassen. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Ticketkaufs oder der Anmeldung gültige Fassung.
Stand: Mai 2026 | OK Kräuterfestival / Heilkultur Alpenraum GmbH | www.kraeuterfestival.ch
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